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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung
SignCo GmbH schließt Verträge mit seinen Vertragspartnern ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Der Vertragspartner verzichtet auf die Anwendung eigener allgemeiner oder besonderer Geschäftsbedingungen.

2. Zustandekommen des Vertrags
Verträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch SignCo zustande. Von SignCo gestellte Angebote sind freibleibend. SignCo behält sich das Recht vor, jederzeit seine Angebote abzuändern oder zu widerrufen. Kostenvoranschläge von SignCo sind grundsätzlich unverbindlich.

3. Lieferfristen
Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Ansonsten sind Liefertermine und Lieferfristen als Information über den Zeitpunkt der voraussichtlichen Lieferung zu betrachten. Auch bei vereinbarten Lieferfristen besteht keine Haftung für Schäden die aus Verzögerungen resultieren. Eine Rücktrittserklärung des Vertragspartners aufgrund der Nichteinhaltung des Lieferzeitpunkts ist nur dann zulässig, wenn SignCo eine Nachfrist zur Erfüllung von mindestens 4 Wochen gesetzt wurde.

4. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Leistungen werden von SJI nach den jeweils gültigen Preislisten in Rechnung gestellt. Rechnungen gelten nach 10 Tagen, ab Rechnungsdatum, als mängelfrei anerkannt und sind sofort ohne Abzüge zu bezahlen. Im Falle des Verzugs ist der Vertragspartner zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 % jährlich verpflichtet.

5. Garantie und Haftung
SignCo garantiert für einen Zeitraum von 1-2 Jahren, dass die gelieferten Produkte die in der Produktbeschreibung festgelegten Daten erreichen. Der Lauf der Garantiefrist beginnt mit dem Einbau des Geräts. Als Nachweis dient die Rechnung von SignCo. Schadensersatzansprüche müssen schriftlich mit Fotos angemeldet werden.

6. Eigentumsvorbehalt
Die von SignCo gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten des Vertragspartners im Vorbehaltseigentum von SignCo. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass SignCo die Rückholung der Produkte ohne vorhergehende Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe vornehmen kann.

7. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist, auch wenn die Übergabe tatsächlich an einem anderen Ort erfolgt ist, Lindau. Zahlungen gelten nur dann und nur insoweit erfolgt als sie auf dem Konto von SignCo gutgeschrieben sind.

8. Gerichtsstand SignCo Chur

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